Wer haftet bei Unfällen mit Blindgänger..

Irgendjemand muss immer schuld sein, aber wer?

In Österreich gibt es kein Gesetz, die eine präventive Suche oder Räumung von Kriegsaltlasten verpflichtend vorschreibt. Auch die Rebulik bzw. der Bund ist der Ansicht, in der österreichischen Rechtsordnung findet sich keine Bestimmung, die die Republik Österreich verpflichten würde, Kriegsmaterial/Fliegerbombenblindgänger aufzusuchen bzw. Sondierungsmaßnahmen vorzunehmen oder Grundstücke frei von Kampfmitteln zu erklären. Dem Grundstückseigentümer bzw. Bauherrn bleibt es überlassen, private Unternehmen welche Sondierarbeiten sowie Luftbildauswertungen nach Kriegsmaterialien anbieten, mit einer Suche nach ferromagnetischen Störkörpern und deren Freilegung zu beauftragen. Die Kosten für die Arbeiten dieser privaten Unternehmen sind vom jeweiligen Auftraggeber zu tragen. Zur Frage von nach wie vor durch Kriegsrelikte kontaminierten Teilen unseres Bundesgebietes verweist der Bund auf die gültige Rechtslage, wonach dem BMLV gemäß § 42 Abs. 5 Waffengesetz 1996 ausschließlich die Sicherung, der Transport, die Verwahrung und die allfällige Vernichtung von Kriegsmaterial obliegt.
Keine Verpflichtung bedeutet niemand ist Schuld ???
Ganz so einfach ist es natürlich nicht. Es gibt eine Reihe von Bestimmungen oder Verordnungen die im falle einer durch Blindgänger verursachten Katastrophe zu prüfen sind, ob diese eingehalten wurden oder eben nicht. Es gibt einige Gemeinden die eine Kampfmittelsondierung in der Baugenehmigung bereits vorschreiben und diese auch streng einfordern. Ebenso wird bei öffentlichen Ausschreibungen meist eine Sondierung oder Freigabe vor Beginn der Grabungsarbeiten verpflichtend vorgeschrieben. Sollten diese vertraglichen Bestimmungen nicht eingehalten werden, kann es sehr schnell zu so enormen Kosten kommen die ein Auftragsvolumen bei weitem überschreiten. Hier kommt auch noch die Haftungsfrage dazu, wenn zum Beispiel ein Blindgänger einen Baustopp verursacht , oder dieser auf Grund seiner Bezünderung nicht entschärft werden kann und vor Ort gesprengt werden muss , etc.etc. Was aber wenn es zum Worst Case , einer durch Grabungsarbeiten ausgelösten Explosion kommt mit meist Toten und Verletzten sowie enormen Sachschäden an Gerätschaften sowie Nachbargebäuden ??? Leider kommt dieses schreckliche Szenario öfter vor als man wahr haben möchte und wird sich auch in naher Zukunft nie ganz vermeiden lassen. Gerade in so einem Fall muss man damit rechnen das irgendjemand irgendeinen Schuldigen haben möchte, und sicherlich ganz genau geprüft werden wird, ob und inwieweit hier eine Fahrlässigkeit oder ein nicht Einhalten von Bestimmungen zu der Katastrophe geführt hat.
Bei Fragen rufen Sie uns ganz einfach an. Mobil 0664 502 43 12